Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II dienen der Aktivierung, Herstellung und Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Ziel der Mitarbeit ist eine arbeitsmarktnahe Beschäftigung der Teilnehmenden. Durch   wöchentlich 15 bis 30 Stunden umfassende wertschöpfende Tätigkeiten in gemeinnützigen Arbeitsfeldern wird ebenfalls die soziale Integration gefördert. Die Teilnehmenden   erhalten für die Mitarbeit eine Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das weiter zu zahlende Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Während des gesamten Zeitraumes  steht die Helios gGmbH den Teilnehmenden bei persönlichen Themen sowie bei der Integration beratend und unterstützend zur Seite.

 

 

Umweltzentrum Friesheimer Busch Bereiche: Garten– und Landschaftsbau, Hoch– und Tiefbau, Holz– und Metallwerkstatt

Sie führen Landschaftspflegearbeiten im Gelände, an Erft und/ oder Rotbach aus oder arbeiten in der Holz– oder Metallwerkstatt mit, wo Materialien zur Umweltbildung oder Hinweisschilder angefertigt werden. Im Baubereich sanieren Sie Wege und Flächen oder helfen beim Aufbau von Gebäuden. Sie warten oder reparieren Fahrzeuge oder Gartengeräte. Bei Eignung und Interesse können Sie als Fahrer/in mitarbeiten.

Ihre Vorteile...

Sie gewinnen berufliche Erfahrungen und lernen sowohl neue Arbeitsfelder als auch neue Menschen kennen.

Gemeinsam fördern wir Ihre Team– und Motivationsfähigkeit  sowie Ihre beruflichen und sozialen Kompetenzen.

Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen Beitrag zum Wohl anderer Menschen.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Die Aufnahme einer zusätzlichen und gemeinnützigen     Beschäftigung ist nur in Verbindung mit einer Zuweisung des Jobcenter Rhein—Erft    möglich.

Haben wir Ihr Interesse

geweckt?

Wenn Sie in einem unserer Bereiche mitarbeiten möchten, wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihren zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter Rhein—Erft.