Was sind Arbeitsgelegenheiten?

Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II dienen der Aktivierung, Herstellung und Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Ziel der Mitarbeit ist eine arbeitsmarktnahe Beschäftigung der Teilnehmenden. Durch   wöchentlich 15 bis 30 Stunden umfassende wertschöpfende Tätigkeiten in gemeinnützigen Arbeitsfeldern, wird ebenfalls die soziale Integration gefördert. Die Teilnehmenden   erhalten für die Mitarbeit eine Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das weiter zu zahlende Bürgergeld angerechnet wird.

Während des gesamten Zeitraumes  steht die Helios gGmbH den Teilnehmenden bei persönlichen Themen sowie bei der Integration beratend und unterstützend zur Seite.

 

Das erwartet Sie…

In Hürth werden Einsatzstellen in folgenden Bereichen angeboten:

 

Hürther Tafel e.V.

Sie unterstützen die Helfer der Tafel beim Abholen und bei der Vorbereitung der gespendeten Ware (Transport, Sortierung,    Lagerung) sowie bei der Ausgabe an die Bedürftigen.

 

Helios Nähwerkstatt

Sie stellen aus wiederverwertbaren Textilien neue Produkte im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips (Upcycling) her  und führen Änderungs– und Ausbesserungsarbeiten an Kleidung von bedürftigen Menschen durch.

 

Ihre Vorteile...

Sie gewinnen berufliche Erfahrungen und lernen sowohl neue Arbeitsfelder als auch neue Menschen kennen.

Gemeinsam fördern wir Ihre Team– und Motivationsfähigkeit  sowie Ihre beruflichen und sozialen Kompetenzen.

Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen Beitrag zum Wohl anderer Menschen.

 

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können Bürgergeld Bezieherinnen und Bezieher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Die Aufnahme einer zusätzlichen und gemeinnützigen     Beschäftigung ist nur in Verbindung mit einer Zuweisung des Jobcenter Rhein-Erft    möglich.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wenn Sie in einem unserer Bereiche mitarbeiten möchten, wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechpartnerin oder Ihren zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter Rhein-Erft.

 

Ansprechpartnerin: Rebekka Langen Tel. : 02233/ 614925 Mail: r.langen@heliosrheinland.de